Cybersicherheit ist heute unverzichtbar. Die NIS-2-Richtlinie der EU, auch als europäische Cybersicherheitsrichtlinie bekannt, stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Sie stärkt die IT-Sicherheitsanforderungen in der EU und wird voraussichtlich ab dem 17. Oktober 2024 in deutsches Recht übernommen. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, dass mit der Umsetzung in deutsches Recht auch eine Meldepflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einhergeht. Übergangsfristen sollen die Umsetzung erleichtern. Doch es ist entscheidend, rechtzeitig zu handeln.
Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt: Im Falle eines Cyberangriffs kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden, wenn die NIS-2-Anforderungen ignoriert wurden. Dies zeigt die Bedeutung der Einhaltung dieser Richtlinie und verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf – sowohl rechtlich als auch geschäftlich. Aber keine Sorge: Mit MEKOS an Ihrer Seite sind Sie bestens vorbereitet.
Was ist NIS-2?
NIS-2 ist die Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie. Ihr Ziel ist es, die Cybersicherheitsstandards in der EU zu erhöhen. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben oder digitale Dienste anbieten, müssen strengere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören Risikoanalysen, Sicherheitsstrategien und Notfallpläne. Die Einhaltung von NIS-2 ist ein wichtiger Teil der EU-Cybersicherheitsstrategie.
In Deutschland ergänzt das IT-Sicherheitsgesetz NIS-2 durch nationale Bestimmungen. Unternehmen stehen hier vor der Herausforderung, beide Regelwerke zu erfüllen. MEKOS bietet professionelle IT-Sicherheitsberatung an, um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen – von der Risikoanalyse bis hin zur praktischen Implementierung.
Für wen ist NIS-2 relevant?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören kritische Infrastrukturen wie Energieversorger, Verkehrsbetriebe oder das Gesundheitswesen. Auch digitale Dienste wie Cloud-Anbieter oder Online-Marktplätze sind betroffen. Schauen Sie vorab gerne beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorbei, und machen einen Selbsttest.
Diese Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheitspraktiken überprüfen und anpassen. NIS-2 verlangt, dass sie die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllen. Auch das IT-Sicherheitsgesetz spielt eine wichtige Rolle.
Um zu prüfen, ob Sie von NIS-2 betroffen sind, können Sie folgende Fragen durchgehen:
- Betreiben Sie kritische Infrastrukturen (z.B. Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr)?
- Erbringen Sie digitale Dienste wie Cloud-Computing oder Online-Marktplätze?
- Haben Sie bereits eine umfassende Risikoanalyse Ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt?
- Verfügen Sie über Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsstrategien?
- Sind Sie auf die Meldepflicht beim BSI vorbereitet?
MEKOS hilft!
MEKOS unterstützt Sie bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Wir helfen Ihnen, die geforderten Standards zu erreichen und Ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit unserer Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur gut geschützt ist.
Wir beraten Sie und klären Sie von der Richtlinie betroffen sind und welchen Maßnahmen Sie zur Erfüllung umsetzen sollten. Fragen Sie direkt ein Gespräch mit unserem Expert–Team an.
Wie bereiten Sie sich auf NIS-2 vor?
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der IT-Sicherheit. Unternehmen müssen ihre Sicherheitsvorkehrungen und -strategien überprüfen und anpassen. Regelmäßige Audits, Risikomanagement und Schulungen der IT-Abteilung sind entscheidend, um den Anforderungen gerecht zu werden. Unternehmen, die sich an die Richtlinie halten, verbessern nicht nur ihre Sicherheitslage, sondern erfüllen auch gesetzliche Vorgaben – wie das IT-Sicherheitsgesetz. Besonders für Betreiber kritischer Infrastrukturen ist eine gezielte Cybersicherheitsstrategie unerlässlich.
Als MEKOS bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2-Compliance. Unsere Experten begleiten Sie bei der Entwicklung und Implementierung eines wirksamen Risikomanagements und helfen Ihnen, die IT-Sicherheitsvorschriften dauerhaft einzuhalten. Nutzen Sie unsere fundierte Beratung, um Ihre Sicherheitsstrategie zu optimieren und die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.
Sie haben Fragen zur NIS-2-Richtlinie? Oder sind unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Unser Expert-Team steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie dabei, die richtigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
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